Den Wohnberechtigungsschein kann man direkt am Wohnungsamt der Stadt beantragen. Dazu benötigt man bestimmte Formulare, die am Amt aufliegen und einige aktuelle Unterlagen, die wichtig für die Berechnung sind. Folgende Dokumente sollte man auf jeden Fall in Kopie dabei haben oder dazu schicken.

Eine aktuelle Meldebescheinigung
In dieser müssen alle Mitbewohner aufscheinen. Die Meldebescheinigung ist vor allem dann wichtig, wenn man von einem Bundesland in ein anderes ziehen möchte.

Aufenthaltsgenehmigung
Nicht deutsche Staatsbürger und die Angehörigen, welche in der zukünftigen Wohnung leben möchten, benötigen alle eine Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens 12 Monate lang gültig ist.

Einkommensnachweise
Hier werden Nachweise der letzten 12 Monate verlangt. Gehaltsbestätigungen oder ein Einkommensnachweis vom Finanzamt, wo alle Einnahmen offensichtlich sind. Sollten bereits Veränderungen des Einkommens feststehen, müssen diese auch bekanntgegeben werden. Auch Nachweise vom Arbeitsamt, vom Sozialamt, Rentenbescheide und Unterhaltsleistungen gelten als Einkommensnachweise.

Sonstige Nachweise sind teilweise erforderlich
Je nach Sachlage kann es vorkommen, dass noch weitere Unterlagen verlangt werden. Handelt es sich um eine Notsituation, so werden auch hier Belege und Bescheinigungen verlangt. Zum Beispiel eine Bestätigung vom Arzt, dass eine Schwangerschaft vorliegt oder dass man eine psychische Krankheit hat. Solche Unterlagen werden nur dann benötigt, wenn sie für den Sachverhalt auch wirklich relevant sind. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte ein Erstgespräch beim Amt in Erwägung ziehen. Dort erfährt man ganz genau, welche Unterlagen nötig sind und ob man überhaupt die Voraussetzungen erfüllt. Wenn nicht, dann muss man sich gar nicht die Mühe machen, alle Dokumente zu suchen.